Sachverständiger

für Schäden an Gebäuden und Gebäudewertermittlung

Wir erstatten Gutachten für die Fachgebiete „Schäden an Gebäuden“ sowie „Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken“. Steuerberater, Finanzämter, sowie die Gerichte erkennen uns als Sachverständige für die Gutachtenerstattung an.

Gerade bei Rechtsstreitigkeiten, im Falle von Baumängeln oder gar Schäden, fertigen wir Gutachten zur Beweissicherung und versuchen, unsere Kunden, vor der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens objektiv und neutral zu beraten, sowie ggf. vor enormen Prozesskosten zu bewahren.

Mit der Bewertung von Gebäuden bedienen wir Bauherren beispielsweise zur Festlegung von Verkehrswerten im Erbfall, Scheidungsfall o.ä. oder zur Festlegung eines aktuellen Einheitswerts des Gebäudes.

Können wir Sie als Sachverständige unterstützen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail an info@ibrueter.de.